Erbrecht in Berlin-Neukölln und Hausbesuche in ganz Berlin
Das Erbrecht
Das Erbrecht in Deutschland und die dazugehörenden Regelungen sind komplex und für den juristischen Laien manchmal leider schwer zu verstehen. Als erfahrener und spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne Ihre Wünsche umzusetzen und beantworte alle Ihre Fragen. Angefangen von der Planung Ihrer Anordnungen für das Erbe mit der Erstellung eines Testaments über das Erbscheinsverfahren bis hin zur Nachlassabwicklung bin ich persönlich für Sie da. Ebenso wenn Sie mögliche Pflichtteilsansprüche geltend machen wollen oder Fragen zu dem Thema Erben und Vererben bei Betreuung haben.
Über meine anwaltliche Philosophie
In einem Satz könnte ich meine anwaltliche Philosophie im Erbrecht mit den Worten:
"Erbrecht effektiv und mit Anstand" beschreiben. Effektiv, weil man sich nur einmal mit der Angelegenheit beschäftigen möchte, denn wer schreib schon gerne sein eigenes Testament. Wenn es dann vollbracht ist, soll es für immer und alle Ewigkeit ein gutes Gefühl sein, es erledigt zu haben. Die Sache sollte mit Anstand betrieben werden, weil mir ein wertschätzender Umgang immer wichtig ist und bei dem Thema vererben und erben verständlicherweise immer viele Emotionen im Spiel sind. Grundsätzlich kann ich Ihnen zu meiner Arbeitsweise sagen: Eine gute Vorbereitung ist alles und jeder nichtgeführte Prozess ist ein gewonnener Prozess. Wenn es aber nicht anders geht, muss gekämpft werden! Und das bis zum Ende. Und Ende ist in der Regel, wenn man gewonnen hat.
Kosten
Die Kosten meiner Tätigkeit berechne ich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier gibt es für jede Art von anwaltlicher Tätigkeit gesetzlich vorgeschriebene Gebühren. Alternativ ist die Vereinbarung eines Festpreises möglich. So kann es keine Überraschungen geben. Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, kann ich Sie mit einem Beratungshilfeschein, den Sie bei Ihrem Amtsgericht bekommen, beraten und bei einem Gerichtsverfahren für Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Ferner besteht auch die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung mit Erfolgshonorar abzuschließen. Gerne gebe ich Ihnen vorab zu allen Fragen nach Kosten Auskunft!